ALLGEMEINE FRAGEN

Sobald ein Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlicher Straße zugelassen ist, wird die Kraftfahrzeugsteuer fällig.
Mit der Zulassung des Fahrzeuges beginnt die Steuerpflicht und sobald das Fahrzeug abgemeldet wird, besteht keine Steuerpflicht mehr.
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr Beitrag für die KFZ-Steuer ist, können Sie sich zum einen über die folgende Telefonnummer beim Steueramt informieren:
Tel: 0032 (0)87 39 11 70
Unter dem folgenden Link finden Sie heraus, wie hoch Ihre KFZ-Steuer ist (Tabelle – Taxe de circulation). Für PKW, Motorrad, Anhänger und Zuschlag Gasbetrieb.

KFZ Steuer
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Unter dem folgenden Link finden Sie heraus wie hoch die einmalige Erstzulassungssteuer und die CO2 Steuer ausfällt.

Zulassungssteuer und CO2 Steuer
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Die Zulassungssteuer ist eine Steuer, die einmalig beim Kauf und bei der Zulassung eines Fahrzeuges bezahlt wird.
Über den folgenden Link werden Sie auf eine Tabelle der Internetseite der Wallonie weitergeleitet, über die Sie Ihren Beitrag der Zulassungssteuer (Montants de la taxe de mise en circulation) ausfindig machen können.

Beitrag der Zulassungssteuer
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Mit dem Alter Ihres Fahrzeuges erfahren Sie so, wie hoch Ihre Zulassungssteuer ist.
Über den folgenden Link können Sie auch Ihre Hubraumklasse ausfindig machen.

Hubraumklasse
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Die CO2-Steuer beruft sich auf den Kohlendioxid-Ausstoß und andere Treibhausgase und ist eine Umweltsteuer.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie eine Tabelle (Composante éco-malus pour les véhicules émettant plus de 145 gr de CO2/km), mit der sie ausfindig machen können, wie viel Sie für den CO2-Ausstoß Ihres Autos an Steuern bezahlen müssen.

CO2 Steuer
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Wie melde ich ein Fahrzeug um, welches ich in Deutschland gekauft habe und dort bereits zugelassen ist?
Bitte wenden Sie sich an uns, wir geben Ihnen gerne die entsprechenden Auskünfte.

Wie melde ich ein Auto um, wenn ich von Deutschland nach Belgien umziehe?
Bitte wenden Sie sich an uns, wir geben Ihnen gerne die entsprechenden Auskünfte.

Sie sollten einen Zulassungsnachweis, die Steuermarke, die Rechnung oder den Kaufvertrag, die Mehrwertsteuer-Unterlage für Automobilfahrzeuge, den Versicherungsnachweis, die Zollunterlage, das Konformitätszertifikat,
außerdem den Fahrzeugschein oder den Zulassungsnachweis außerhalb von Belgien nachweisen.

Bei einem Neuwagen hat der Händler die Unterlagen für Sie vorbereitet.
Bei einem Gebrauchtwagen hat der Verkäufer (Händler oder Privatperson) das Fahrzeug beim TÜV zur Kontrolle zwecks Besitzerwechsel vorgefahren.

Sie erhalten beim Ankauf eines Neuwagen oder Gebrauchtwagen den Antrag auf Zulassung (rosa Formular).
Mit diesem Antrag melden Sie sich persönlich oder auf digitalem Weg bei uns.

Wir können Ihr aktuelles Kennzeichen in der Regel über ein Programm der Zulassungsstelle überschreiben. Die neue Zulassungsbescheinigung wird Ihnen anschließend per Einschreiben gegen eine Gebühr von 26 € zugestellt.
Sollte eine neue Kennzeichenkombination notwendig sein, so wird Ihnen das hintere offizielle Kennzeichen inkl. Zulassungsbescheinigung ebenfalls per Einschrieben gegen eine Gebühr von 30 € zugestellt. Das vordere Kennzeichen können Sie bei einem Schildermacher drucken lassen ( z.B. TÜV Eupen, Auto 5, Tychon Kelmis, Kostenpunkt ca. 20 € ).

Im Anschluss informieren wir die Versicherungsgesellschaft über den Fahrzeugwechsel, passen evtl. Ihren Versicherungsschutz an und stellen Ihnen die neuen Vertragsunterlagen zur Unterzeichnung mit einer neuen Versicherungskarte zu.

Der Anteil in Euro der im Schadensfall von der Entschädigungssumme in Abzug gebracht wird.
In der Feuer- und Haftpflichtversicherung ist sie gesetzlich und beträgt zur Zeit ca. 300 Euro (Stand 09.2022).
Sie müssen auf jeden Fall immer Ihren Führerschein im Auto mitführen. Zusätzlich brauchen Sie auch den Fahrzeugschein, bzw. den Zulassungsschein Teil 1. Falls Sie ein Fahrzeug der Klasse M oder S besitzen, erhalten Sie statt der Zulassungsbescheinigung I und II eine Betriebserlaubnis, die Sie auch beim Fahren mit sich führen müssen.
Die Versicherungskarte bestätigt, dass Ihr Fahrzeug Haftpflicht versichert ist und sollte bei Fahrten mit dem Auto ins Ausland mitgeführt werden. Durch die grüne Karte ist es einfacher, Schadensfälle im Ausland abzuwickeln.
Eine Überversicherung tritt dann auf, wenn die in Ihrer Police angegebene Versicherungssumme höher ist, als der tatsächliche Wert, den es kosten würde, den gesamten Hausrat im Schadenfall zu ersetzen.
Eine Unterversicherung tritt dann auf, wenn die in Ihrer Police angegebene Versicherungssumme niedriger ist, als der tatsächliche Wert, den es kosten würde, den gesamten Hausrat im Schadenfall zu ersetzen.
Eine Franchise ist ein vereinbarter Betrag, auch Selbstbeteiligung genannt, bis zu dem der Versicherungsnehmer selbst für den Schaden aufkommen muss.
Eine Police beinhalten alle Vertragsangaben des Versicherungsnehmers und die ihm bei Anfrage ausgehändigt wird.
Die Gelder, die nicht von der Lebensversicherungsgesellschaft verwendet werden, müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, zuverlässig angelegt werden
Unter einer Prämie versteht man den Versicherungsbeitrag, welcher der Versicherungsnehmer zahlt, als Gegenleistung für die Übernahme des Risikos von der Versicherungsgesellschaft.
Eine Expertise ist das Gutachten eines Experten über die Herkunft und den Wert eines Gegenstandes.
Kleiner Leitfaden « wichtige Versicherungen »

ALLE NÜTZLICHEN INFOS KURZ & KNAPP ERKLÄRT

Deine erste eigene Wohnung solltest du wie folgt versichern:
Die Mieterhaftpflichtversicherung versichert deine Wohnung, also die Immobilie, wenn sie z.B. durch ein Feuer oder einen Wasserschaden zerstört oder beschädigt wird.

Der Abschluss dieser Versicherung wird im Mietvertrag in der Regel zur Bedingung gemacht und sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden!

Der Versicherungsvertrag versichert bis zum gesamten Zeitwert deiner gemieteten Wohnung oder sogar das ganze Haus, indem du wohnst.

Ob du die Schuld an einem Schadenereignis trägst oder auch nicht, klärt immer deine Versicherung!

Gut zu wissen: Die Kosten für eine solche Versicherung liegen je nach Größe oder der zu zahlenden Miete bei jährlich zwischen 150-250 Euro.

Die Hausratversicherung versichert nicht nur deine Möbel sondern auch alle anderen Gegenstände die sich so in deiner Wohnung befinden.

(Sie ist keine Pflichtversicherung und muss nicht abgeschlossen werden.)

ABER: Allerdings solltest du bedenken, sollte dein Hausrat durch ein Feuer zerstört werden und du hast dann nichts mehr, also keine Möbel und auch keine Anziehsachen mehr, bekommst du kein Geld von der Versicherung, um dich wieder einzurichten oder auch einzukleiden.

Gut zu wissen: Die Hausratversicherung versichert dich auch im Falle eines Einbruchs. Also so unwichtig ist sie dann wieder nicht ? Die Kosten für die Hausratversicherung liegen bei 100-200 Euro jährlich.

Kleiner Tipp: versuche von allen neu gekauften & wichtigen Sachen (Fernseher, Laptop, Möbel usw…) die Kassenzettel zu behalten, oder Fotos mit deinem Handy zu machen. Die kannst du ohne weiteres in einem Order einräumen. Wenn dann bei dir eingebrochen wird, oder es gibt ein Feuer oder was auch immer, kannst du dann “beweisen” dass du diese Gegenstände hattest.

Die Privat- oder Familienhaftpflichtversicherung ist auch keine Pflichtversicherung, solltest du aber auf jeden Fall abschließen! Diese Versicherung versichert alle Schäden die du anderen zufügst.

Einen Schaden den du eventuell durch Unachtsamkeit anrichtest, kann dich unter Umständen finanziell sehr belasten. Der Geschädigte wird über deine Haftpflichtversicherung entschädigt.

Auch die Schäden, die du deinem Nachbarn im Falle eines von dir verursachten Feuers zufügst, fallen darunter. Beispiele hierzu gibt es genug.

Die jährlichen Kosten liegen bei ca. 80-100 Euro jährlich.

Alle anderen Versicherungen sollten erst bei Bedarf interessant werden, z.B. Lebensversicherungen, Rechtsschutzversicherungen oder auch Krankenzusatzversicherungen.

Da die Kosten für diese Absicherungen erheblich sein können, solltest du dich auf jeden Fall von einem Versicherungsmakler, der mehrere Anbieter vergleichen kann, beraten lassen.

Kleiner Tipp: wir würden dir raten, einen Termin mit einem Versicherungsmakler zu machen und dieses Dokument hier mitzunehmen, dann kann dir auch der Makler keine Versicherung verkaufen, die du nicht brauchst/möchtest ?

Möchtest du dir ein Auto kaufen? Dann habe ich hier noch ein paar Infos für dich:

Wenn du dich mit einem PKW, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss dein Fahrzeug in jedem Fall versichert sein!

Die Kfz-Haftpflichtversicherung: sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.

Kasko? Sicher schonmal gehört, aber was genau bedeutet das?

Die Kaskoversicherung gehört beim Auto nicht zu den Pflichtversicherungen. Bevor du dich für die Teil- oder Vollkasko entscheiden, solltest du die Vor- und Nachteile abwägen.

Teilkasko: versichert dein Fahrzeug gegen folgende Schäden: Brand, Diebstahl, Scheibenbruch, Naturschäden sowie Aufprall von Tieren.

Vollkasko: Zusätzlich zu den vorgenannten Garantien beinhaltet diese Garantie die Schäden verursacht durch einen Unfall. Normalerweise würde man dir anraten während den ersten Jahren eine Vollkasko und danach eine Teilkasko abzuschließen. (Vor allem wenn du ein neues Auto kaufen solltest). Falls es dann zu einem Unfall kommt beispielsweise entschädigt dich Versicherungsgesellschaft in Höhe deines Schadens (festgestellt durch einen Autoexperten in Absprache mit der Reparaturgarage).

Bei einem höheren Schaden kann dein Fahrzeug als Totalschaden angesehen/gewertet werden. Du wirst also laut den Bedingungen deines Vertrages entschädigt, abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.

FIRMENDATEN

Unsere Bankverbindung lautet:
AXA BANK
BE68 7512 0727 8734
AXABBE22

GEBÄUDEVERSICHERUNG

Wir übernehmen ohne Selbstbeteiligung die Ersetzung der Schlösser der Außentüren im Falle des Diebstahls, des Verlustes oder das Vergessen der Schlüssel des Gebäudes.

Ja, Schäden die durch die Kinder in der Wohnung, d.h. dem möblierten oder unmöblierten Studentenzimmer oder Studio, das sie irgendwo auf der Welt während ihrer Ausbildung mieten, entstehen, sind mitversichert.
Ja, das wird normalerweise in Ihrem Mietvertrag festgelegt. Der Vermieter ist für das Gebäude der Wohnung gewährleistet, allerdings sind Sie als Mieter für die Schäden im Wohnbereich und für Ihr persönliches Eigentum verantwortlich.
Ja, denn wenn Sie zum Beispiel die Struktur Ihres Hauses verändern oder einen Wintergarten anbauen, wirkt sich das gleichzeitig auf den Wert Ihres Hauses aus.
Ja, die brauchen Sie auf jeden Fall. Bei der Konstruktion des Hauses könnte ein Schaden entstehen, den die Versicherung übernehmen würde.
Gerne beraten wir Sie für Ihren Hausbau und Ihre passende Versicherung.
Die Gebäudeversicherung ist für Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu zwei Vollstockwerken zu empfehlen. Außerdem für Eigentümer von Einfamilienhäusern mit bis zu drei Stockwerken.
Die Gebäudeversicherung ist nicht für Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als zwei Vollgeschossen zu empfehlen.
Eine Absicherung für diese Wohngebäude erfolgt über den Firmentarif.

Wenn Sie Ihre Gebäudeversicherung kündigen wollen, müssen Sie uns drei Monate vor dem Fälligkeitsdatum des Vertrages informieren. Aber falls Sie sich dazu entscheiden ein Haus zu bauen oder zu kaufen, werden Sie Eigentümer und können Ihre aktuelle Police als Mieter annullieren. Danach können Sie umgehend eine neue Gebäudeversicherung abschließen.

Ein Risiko entsteht, sobald die Kaufurkunde beim Notar unterschrieben ist.
Ihre Versicherung bleibt drei Monate nach dem Abschluss der öffentlichen Urkunde gültig, leider kann es dennoch sein, dass Sie nicht versichert oder unterversichert sind.
Daher empfehlen wir Ihnen einen neuen Vertrag bereits vor der Vertragsunterzeichnung beim Notar zu unterschreiben.
Durch eine detaillierte Gebäudebeschreibung, insbesondere die Anzahl der Wohnräume und der Ausstattung, kann Ihr Versicherungsbeitrag ermittelt werden. So haben Sie bei richtigen Angaben unseren vollsten Versicherungsschutz.
  • Wohn und Esszimmer
  • Küche
  • Schlafzimmer
  • Arbeitszimmer
  • Badezimmer
  • Wintergarten
  • Anzahl Stellplätze in der Garage
  • sonstige Räume wie Bibliothek, Ankleidezimmer,
  • usw.
  • Ihr Haus
  • Gartenhäuser und Geräteschuppen
  • Carpots und Garagen
  • Elektrische Anlagen
  • Sanitäre Installationen
  • Zentralheizungsanlagen
Die Gebäudeversicherung sichert vor folgenden Gefahren ab:

  • Feuer
  • Sturm
  • Glasbruch
  • Hagel
  • Wasserschäden
  • Elementarschäden wie Überschwemmung des
  • Versicherungsgrundstückes, Erdsenkung und Erdrutsch,
  • Rückstau, Schneedruck und Lawinen und Erdbeben.
  • Blitzschlag
  • Explosionen

HAUSRATVERSICHERUNG

Meine Hausratversicherung kann drei Monate vor Ablauf der Vertragsfrist schriftlich per Einschreiben an die Gesellschaft gekündigt werden.
Für die Personen, die eher einen minder ausgestatteten Haushalt besitzen und die Kosten im Falle eines Verlustes selbst tragen wollen und zusätzlich über ausreichend Geldmittel für eine Neuanschaffung verfügen, ist die Hausratversicherung eher weniger geeignet.
Die Hausratversicherung ist besonders für Personen mit einem eigenen Haushalt geeignet.
Im Schadenfall garantieren wir den Neuwert des Wiederbeschaffungspreises bei den zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenständen.
Auch garantieren wir die Reparaturkosten bei defekten Gegenständen.
Bei Gegenständen, die bereits vor dem Schadensfall nicht mehr zu verwenden waren, garantieren wir den Betrag, den Sie als Verkaufspreis hätten erzielen können.
Wir versichern Sie gegen die Gefahren:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Sturm
  • Elementarschäden
  • Glasbruch
  • Rohrbruch

Neuwertentschädigung: Wenn ein Schaden durch einer der verschiedenen Gefahren entsteht, ersetzen wir die Kosten, die entstehen, um die Gegenstände in gleicher Art und im neuwertigen Zustand wieder zu beschaffen.

Nicht mitversichert sind Schäden durch:

    • Erdbeben
    • Erdsenkung
    • Erdfall
    • Erdrutsch,
    • Schneedruck
    • Lawinen
    • Vulkanausbruch
    • Überschwemmung
    • Rückstau

Kriegsereignisse und ähnliche Ereignisse
Kernenergie

Die Vertragslaufzeit meiner Hausratversicherung beträgt ein Jahr. Der Vertrag wird stillschweigend verlängert, falls er nicht vor Ablauf des Fälligkeitsdatums, d.h. drei Monate vor dem Abschlussdatum, gekündigt wurde.
Ja, Überspannungsschäden sind an elektronischen Geräten mitversichert.

Zu aller erst sollten Sie versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten bzw. sie zu verhindern.
Falls ein Schadenfalls eintritt, dann informieren Sie uns umgehend und erstatten Sie bei einem Einbruch auch eine Anzeige bei der Polizei.

Sie erstellen eine Liste so vollständig wie möglich mit allen gestohlenen Gegenständen und geben diese auch bei der Polizei ab. Zusätzlich ist zu empfehlen, dass Sie die Bilder und Rechnungen von kostbaren Dingen aufheben. Falls es gestohlene Gegenstände gibt, die schwer einzuschätzen sind, ist eine Expertise vorteilhaft.

Die Hausratversicherung gilt in allen geschlossenen Wohnräumen bei Ihnen zu Hause.
Falls Sie umziehen, werden Ihnen die Garantien der Hausratversicherung für Ihre frühere und neue Adresse während höchstens 30 Tagen ab dem Beginn Ihres Umzugs gewährt.
Vergessen Sie jedoch nicht, uns Ihren Umzug mitzuteilen.
Ja, auch Haustiere sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Ja, Antiquitäten sind in der Hausratversicherung mitversichert. Zu Antiquitäten zählen Gegenstände, die mindestens 100 Jahre alt sind.
Nein, verlorene oder verlegte Gegenstände sind nicht mitversichert.
Ja, auch gemietete Gegenstände sind durch die Hausratversicherung versichert.
  • Wertsachen, wieBargeld, Schmuck und Sparbücher
  • Einrichtungsgegenstände, wie Möbel, Dekorationsgegenstände,
  • Bücher und Geschirr
  • Elektronische Geräte, wie Computer, Fernseher, Musikanlagen und Spielekonsolen
  • Werkzeuge und Arbeitsgeräte
  • Sport-und Hobbygeräte
  • Textilien, wie Kissen, Kleidung und Wäsche
  • Tiere
Die Hausratversicherung kommt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden auf, wie zum Beispiel für nicht abgeschlossene Türen.
Sie kommt zudem nicht für Diebstähle auf. Zum Beispiel wenn jemand Ihnen etwas stiehlt, ohne dass eingebrochen wurde.
  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus
  • Sturm
  • Elementarschäden
  • Glas- und Rohrbruc

KFZ HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Wie auch immer Ihre Fahrzeugpapiere abhanden gekommen sind, entweder gestohlen oder verloren, sollten Sie sich immer umgehend bei der Polizei melden. Sie wird Ihnen ein Dokument erstellen, mit dem Sie eine neue Zulassungsbescheinigung anfragen können. Mit dieser Verlustbescheinigung müssen Sie zu uns und anschließend zur Zulassungsstelle, um die neuen Fahrzeugpapiere zu beantragen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen eine neue Versicherungskarte ausstellen können.

Außerdem können Sie zusätzlich Ihren Fahrzeugvertragshändler kontaktieren, damit Sie eventuell eine neue Konformitätsbescheinigung ausgehändigt bekommen.

Ja, Sie sind dazu verpflichtet uns über jegliche Veränderung im Gebrauch Ihres Fahrzeuges zu informieren. Das kann zum Beispiel beim Kauf eines neuen Fahrzeuges sein, beim Wechsel des Hauptfahrers oder bei einem beruflichen oder privaten Gebrauch des Fahrzeuges. Ihre Prämie wird so entsprechend angepasst.

Ja, es ist möglich per Einzugsermächtigung Ihren jährlichen Beitrag auch monatlich zu bezahlen. Allerdings ist es von der Versicherungsgesellschaft abhängig, ob es eventuell zu einem Aufpreis kommen könnte.

Nein, der Vertrag einer KFZ Haftpflichtversicherung ist immer auf ein Jahr begrenzt. Der Vertrag wird jedes Jahr stillschweigend verlängert, wenn Sie ihn nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist (3 Monate) gekündigt haben.
Jede Person, die in Besitz eines gültigen Führerscheins (oder Lizenz) ist, darf Ihr Fahrzeug fahren.
Falls ein Dritter Ihr Fahrzeug fährt und einen Unfall provoziert, riskieren Sie nicht nur auf Ihren eigenen Schaden sitzen zu bleiben, sondern auch, dass Ihre Bonus/Malus-Einstufung und somit auch Ihre Prämie steigen wird.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind eintragen zu lassen. Falls Ihr Kind nämlich einen Unfall provoziert, riskieren Sie, eine Selbstbeteiligung zu bezahlen.
Nein, ob Sie Kinder oder Erwachsene transportieren, es gibt keine Sonderregeln. Allerdings sollten Sie die Sicherheitsregeln beachten, nämlich, dass nicht mehr Personen, als vorgesehene Plätze in Ihrem Fahrzeug mitfahren dürfen.
Sobald Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sind Sie als Fahrer versichert. Das bedeutet, dass Sie in Besitz eines Führerscheins oder der Lizenz sein müssen.
Ja, bitte informieren Sie uns über den Verkauf oder die Verschrottung Ihres Fahrzeuges.
Wenn Sie sich für einen Fahrzeugwechsel entscheiden, braucht natürlich auch Ihr neues Fahrzeug einen passenden Versicherungsschutz. Melden Sie sich entweder telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir beraten Sie gerne!
Ja, wir empfehlen Ihnen immer einen Kaufvertrag abzuschließen. Beim Überführen eines Fahrzeuges muss der Kaufvertrag beim Zoll vorgewiesen werden
Um zu wissen, in welchen Ländern Sie alles versichert sind, können Sie einen Blick auf Ihre grüne Versicherungskarte werfen. Dort sind alle Länder vermerkt, in denen Sie sich problemlos und unter vollem Schutz aufhalten können.
  • Autos
  • Motorräder
  • Leichtkrafträder (E-Bike)
  • Leichtkraftroller
  • Wohnmobile (Campingfahrzeuge)
  • LKWs im Privatverkehr bis 3,5 t Gesamtgewicht (Lieferwagen)
  • LKWs im gewerblichen Güterverkehr bis 3,5 t Gesamtgewicht (Lieferwagen)
  • Wohnwagen-Anhänger (Caravan)
  • Anhänger im Werk-/Privatverkehr bis 3,5 t Gesamtgewicht
  • Kosten für einen Mietwagen/Nutzungausfall
  • Schmerzensgeld
  • Zahlung einer Rente
  • Fahrzeugreparatur des Unfallgegners
Ja, das ist möglich. Innerhalb von 9 Monate kann man den Vertrag unverändert wieder in Kraft setzen.

KFZ KASKOVERSICHERUNG

Ja, die KFZ Kaskoversicherung ist auch im Ausland gültig. Sie gilt in allen europäischen Ländern, aber auch in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet nicht nur die Leistungen der Teilkaskoversicherung, sondern bietet sie auch zusätzlich einen Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen, wenn es zu Fahrerflucht gekommen ist, aber auch bei Vandalismus fremder Personen.

Zusätzlich werden notwendige Transportkosten, Reparaturkosten und Wiederherstellungskosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet.

Bei einem Totalschaden des Fahrzeuges erstattet die KFZ Kaskoversicherung den Wiedererschaffungswert am Tage des erfolgten Schadens.

Die Teilkasko versichert bei Schäden durch:

  • Feuer oder Explosion
  • Diebstahl und versuchten Diebstahl
  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und
  • Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Wild
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss

Bei der Teilkaskoversicherung haben Sie keine Selbstbeteiligung.

In Ausnahmefällen ist die KFZ Kaskoversicherung nicht verpflichtet für Ihren Schaden aufzukommen. Wenn Sie beispielsweise betrunken oder unter Drogeneinfluss einen Unfall herbeiführen, haftet die KFZ Kaskoversicherung nicht. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen Versicherungsschaden absichtlich herbeiführen. Dies bezeichnet man als einen Versicherungsbetrug.
Die KFZ-Kaskoversicherung haftet in folgenden Fällen:

Feuer: Schäden verursacht durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Verbrennung ohne Flammen.
Glasbruch: Bruch der Windschutzscheibe, der Seitenscheiben, der Heckscheibe und des Glasteils des Dachs
Naturkräfte und Anprall gegen Tiere, bestehend aus Einschlag gegen die Außenseite des Fahrzeugs.
Diebstahl: Das Verschwinden oder die Beschädigung infolge eines Diebstahls oder Diebstahlsversuchs, die Kosten für das Ersetzen der Schlösser und/oder die Änderung des Kodes des Diebstahlsicherungssystem bei Diebstahl des (der) Schlüssel(s) und/oder der Fernbedienung.
Unfall: Schäden verursacht durch einen Unfall, den Transport des Fahrzeugs, einschließlich dessen Be- und Entladung, eine Vandalismustat oder Böswilligkeit.

Nein, eine KFZ Kaskoversicherung ist nicht vom Gesetz her vorgeschrieben.
Im Allgemeinen empfehlen wir für ältere Fahrzeuge die Teilkaskoversicherung und für Neuwagen einen Vollkasko-Schutz.
Gerne beraten wir Sie und empfehlen Ihnen die Versicherung, die Sie brauchen.

KFZ UNFALLVERSICHERUNG

Die KFZ Unfallversicherung leistet Schutz für Fahrer und Insassen, zudem eine schnelle Entschädigungsleistung, auch nach einem selbstverschuldeten Autounfall

Auch wenn nur Sie einen Unfall verursacht haben, empfehlen wir trotzdem, uns eine schriftliche Schadensmeldung zukommen zu lassen.
Folgende Angaben werden benötigt:

  • Die Umstände des Unfalls
  • Das Datum
  • Den Ort
  • Ob die Polizei einen Strafzettel notiert hat
  • Einen eventuellen Schaden am Auto

In den folgenden Fällen sollten Sie die Polizei kontaktieren:

  • Fahrerflucht
  • Vandalismus
  • Diebstahl oder der Versuch eines Diebstahls
  • Zusammenstoß mit einem Tier
  • Brand am Fahrzeug
  • Verletzte
Wenn es zu einem Unfall mit Verletzten kommt, kontaktieren Sie umgehend einen Krankenwagen (112). Wenden Sie sich auch an die Polizei, die einen Bericht erstellen wird. Desweiteren verfolgen Sie wie im Falle eines Unfalls ohne Verletzte.
Wenn es zu einem Unfall ohne Verletzte kommt bei dem auch andere Personen beteiligt sind, sollten Sie zu aller erst das Nummernschild des Gegners notieren mit dem Sie zusammengestoßen sind.
Danach füllen Sie einen Unfallbericht (Download) aus, indem Sie alle Umstände des Unfalls vermerken. Außerdem geben Sie die Identität und die Versicherungsgesellschaft des Dritten an. Schließlich vermerken Sie eventuelle Zeugen des Unfalls.

Beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Unterschrift für den Bericht, allen Angaben und Feststellungen zustimmen, so unterschreiben Sie am besten nicht bei Ungenauigkeiten.

Gegebenenfalls können Sie noch eine Skizze des Unfalls beifügen.
Außerdem haben Sie immer die Möglichkeit die Polizei bei Unstimmigkeiten mit der gegnerischen Partei zu verständigen.

Die KFZ Unfallversicherung gilt in der ganzen Welt, vorausgesetzt Ihr gewöhnlicher Wohnort ist in Belgien.
Falls Sie einen Schaden verursacht haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Sie können Ihre Schadensmeldung telefonisch und per E-Mail oder über unser Schadenformular (siehe Startseite) an uns weiterleiten.
Die Höhe des Versicherungsschutzes ist abhängig von Versicherungsgesellschaft. Wenden Sie sich an uns und wir beraten Sie gerne und zuversichtlich.
Die KFZ Unfallversicherung versichert Unfälle, die während der Fahrt, aber auch beim Ein- und Aussteigen, Behandeln, Reparieren, Reinigen, Be- und Entladen und beim Abstellen des Fahrzeuges passieren.

Unabhängig davon, ob der Fahrer oder ein Außenstehender schuldig war, stehen Sie unter unserem Versicherungsschutz.

Jeder berechtigter Fahrer Ihres Fahrzeuges ist von uns versichert.
Die KFZ Unfallversicherung zahlt zum Beispiel die Körperschäden und Sachschäden (Kleidung, Gepäck …), wenn Sie als Radfahrer oder Fußgänger in einen Unfall verwickelt sind.

Sie zahlt aber auch, falls Sie im Ausland einen Unfall erleiden und die Versicherung des Unfallverursachers nicht vollständig für den Schaden aufkommt.

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ihr Versicherungsvertrag ist immer auf ein Jahr begrenzt, allerdings wird er stillschweigend verlängert, falls er nicht vor Ablauf des Fälligkeitsdatums, d.h. drei Monate vor dem Abschlussdatum, gekündigt wird.
Nein, sie sollten und müssen den Schaden nicht erst einmal selber bezahlen. Wenn nach der Überprüfung des Schadens herauskommt, dass Sie für den Schaden haften müssen, werden wir den geforderten Schadensersatz abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung leisten.
Falls Sie beschuldigt werden, einen Schaden verursacht zu haben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Unsere Aufgabe ist es, den angegeben Schaden zu überprüfen und herauszufinden, ob tatsächlich ein Haftungsanspruch vorliegt.
Die Selbstbeteiligung ist indexiert und beträgt zur Zeit ca. 300 Euro (Stand 09.2022) pro Schadensfall.
z.B. beim Helfen eines Umzuges, oder beim Beaufsichtigen der Wohnung eines Nachbarn, Ist dieser durch die Privathaftpflicht abgedeckt?
Wenn man während einer Gefälligkeitshandlung versehentlich, leicht fahrlässig, einen Schaden anrichtet, haftet man nicht. So geht der Geschädigte leider leer aus.
  • Schäden verursacht durch die Ausübung der Jagd
  • Schäden verursacht durch eine absichtliche Handlung
  • Die vertragliche Zivilhaftpflicht ist nicht gedeckt, d.h. Schäden die während eines Vertragabschlusses entstehen, sind nicht gedeckt (z.B. Mietvertrag).
  • Anvertraute Gegenstände
Ja, der Geschädigte kann auch uns benachrichtigen. Allerdings müssen auch Sie sich bei uns mit einer Schadenschilderung bei uns melden.
Falls Sie einen Schaden verursacht haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Sie können Ihre Schadenmeldung nicht nur telefonisch und per E-Mail an uns weiterleiten, sondern auch direkt online unter „Services – Schadenmeldung“.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet einen Schadensersatz an, sobald ein berechtigter Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht und dieser auf die Schadenshöhe geprüft wurde.

Auch ein Auslandschutz wird von der Privathaftpflicht geleistet. Falls ein Schaden bei einem Auslandsaufenthalt entsteht, sind Sie trotzdem von uns rundum versichert.

Zusätzlich bieten wir verschiedene Tarife an, die perfekt für sie zugeschnitten sind. Den Single-Tarif für Alleinstehende, den Familien-Tarif, bei dem alle zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen versichert sind und den Tarif ab 60 Jahren.

Nein, eine Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig.
Wenn man einer anderen Person einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden zufügt, muss man dafür haften.

Mit einer Privathaftpflichtversicherung können Sie sich so vor den finanziellen Folgen von Schäden schützen.

(§ 823 BGB):
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

DOWNLOADS

Downloads zu KFZ-Versicherungen:

Typ Gesellschaft PDFs
Allg. Bedingungen AXA Autoversicherung (Komfort Auto bis 2009)
Allg. Bedingungen AXA Autoversicherung (Komfort Auto bis 2013)
Unfallbericht Unfallbericht

Downloads zu Gebäudeversicherungen:

Typ Gesellschaft PDFs
Allg. Bedingungen AXA Haftpflichtversicherung (Privatleben)
Allg. Bedingungen AXA Komfort Wohnung (Versicherung und Beistand Wohnung)

Andere Downloads:

Typ Gesellschaft Ansehen ohne PDF Betrachter Mobile Ansicht
Garantiertes Einkommen AXA Garantiertes Einkommen (free income) Mobilversion-Garantiertes Einkommen (free income)
Domizilierungsvertrag AXA Domizilierungsvertrag (SEPA Lastschrift) Mobilversion-Domizilierungsvertrag (SEPA Lastschrift)
Merkblatt zur Anmeldung eines Fahrzeuges eines in einem anderen EG-Land bereits zugelassenen Fahrzeugs Merkblatt Mobilversion-Merkblatt
Merkblatt zur Fahrzeugüberführung bei einem Umzug von Deutschland nach Belgien Merkblatt Mobilversion-Merkblatt